Datenschutz-Frühstück: Transparenz & Information nach der DSGVO
Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Geltung; auch das DSG wurde wesentlich verändert.
Sie wissen, wie Sie die betroffenen Personen bisher informiert haben? Kennen Sie ihre Verarbeitungsvorgänge und haben Sie sich ausreichend auf diesen Tag vorbereitet?
Die Informationspflicht nach der DSGVO – Wie sind betroffene Personen über die Verarbeitungsvorgänge zu informieren?
Beim Datenschutz-Frühstück erfahren Sie mehr über dazu:
- Wann und worüber sind die betroffenen Personen zu informieren?
- Wie kann das gesehen? Reicht eine Datenschutzerklärung auf der Website aus?
- Sind auch Bestandskunden oder Personen, deren Daten bereits verarbeitet werden, zu informieren?
- Was ist die Konsequenz, wenn die Informationspflicht nicht erfüllt wird?