Auch Existenzgründer und Start-ups sind von der Corona-Pandemie betroffen. Für sie wird an dieser Stelle auf folgende Besonderheiten hingewiesen:

Soforthilfe-Programm des Freistaats Bayern

Die Bedingungen für Start-ups wurden verbessert. Die Regelung, wonach die Soforthilfe nur für Antragsteller gilt, die am 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) 651/2014) waren, findet auf Start-ups, die seit mehr als drei aber weniger als fünf Jahren am Markt tätig sind, keine Anwendung.

Start-ups, die weniger als drei Jahre auf dem Markt tätig sind, galten schon bisher nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten. Dennoch können auch alle anderen Start-ups, die nicht länger als fünf Jahre am Markt tätig sind, am Sofort-Hilfeprogramm des Freistaats Bayern teilnehmen, sofern die übrigen Voraussetzungen zur Gewährung auf Soforthilfe erfüllt sind. In diesen Fällen erfolgt die Förderung nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung.

Start-ups im Sinne dieser Richtlinie sind junge Unternehmen (bis fünf Jahre) mit einem innovativen, digital- und/oder technologiebasierten Geschäftsmodell, die bereits ein
Produkt entwickelt und Umsätze am Markt erzielt haben.

Beantragung: Alle Informationen zur Förderung und das Antragsformular finden Sie hier.

EXIST-Gründerstipendium oder EXIST-Forschungstransfer (Phase I)

Gründungsteams, die aktuell EXIST-Gründerstipendium oder EXIST-Forschungstransfer (Phase I) erhalten und sich am Ende ihrer Förderung befinden, können mit einem formlosen Antrag der Hochschule die Laufzeit ausgabenneutral um drei Monate verlängern lassen. In Einzelfällen können auch die Stipendien um drei Monate verlängert und damit das Projekt insgesamt aufgestockt werden. Aktuell kommen für einen solchen Antrag alle Projekte in Frage, die zum 30.04. und 31.05.2020 enden würden.

Der Antrag ist digital zu stellen und über das zentrale Postfach info@exist.de einzureichen. Unterstützungsmaßnahmen für Vorhaben, die zu einem späteren Zeitpunkt enden, werden nach dem 20.04.2020 entschieden.
Gegründete Start-ups, die mit der Phase II von EXIST-Forschungstransfer gefördert werden und in einer existenziellen Notlage sind, werden gebeten sich beim Projektträger Jülich zu melden, um hier individuelle Schritte zu besprechen.