Aktualisierte Start-up Förderung des Freistaats Bayern

Auch Existenzgründer und Start-ups sind von der Corona-Pandemie betroffen. Für sie wird an dieser Stelle auf folgende Besonderheiten hingewiesen: Soforthilfe-Programm des Freistaats Bayern Die Bedingungen für Start-ups wurden verbessert. Die Regelung, wonach die Soforthilfe nur für Antragsteller gilt, die am 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) 651/2014)…